Erziehungsgeld

Was ist Erziehungsgeld?

Wer Kinder erzieht, leistet eine sehr wichtige Tätigkeit. Die meisten Eltern unterbrechen für zwei Jahre ihre Erwerbstätigkeit, damit sie sich voll und ganz um ihren Nachwuchs kümmern können. Damit diese Leistung auch finanziell unterstützt wird, erhalten Eltern schon seit einigen Jahren Erziehungsgeld.

Wer bekommt Erziehungsgeld?

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Eltern Erziehungsgeld:

  • Hauptwohnsitz in Deutschland
    Das Kind muss im gleichen Haushalt leben bzw. muss ein Sorgerecht bestehen
  • Das Kind muss vom Antragsteller erzogen bzw. betreut werden
    Der Antragsteller darf keine volle Erwerbstätigkeit ausüben

Erziehungsgeld wird unabhängig von der bisherigen Tätigkeit errechnet und ausbezahlt.

Wie hoch ist das Erziehungsgeld?

max. Jahreseinkommen bei Lebensgemeinschaft: 51.130 Euro

max. Jahreseinkommen bei anderen Erziehungsberechtigten: 38.350 Euro

Für jedes weiteres Kind: 3.140 Euro

Wie bekommt man Erziehungsgeld?

Das Erziehungsgeld ist beim Versorgungsamt nach Geburt eines Kindes für 1 Jahr im Vorhinein durch ein formloses Schreiben zu beantragen. Das Erziehungsgeld kann höchstens 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden.

Nach Antragsstellung erhält man vom Versorgungsamt einen Vordruck, der ausgefüllt an das Versorgungsamt zurückgeschickt werden muss. In der Regel müssen dem Antrag noch weitere Unterlagen wie ein Einkommensnachweis beigelegt werden. Nach Bearbeitung des Antrages erhält man vom zuständigen Versorgungsamt einen Erziehungsgeldbescheid, der angibt, ob bzw. in welcher Höhe man Erziehungsgeld erhält.

Was geschieht bei gleichzeitigem Bezug von Entgeldersatzleistungen?

Seit dem Jahr 2001 gilt: Der Bezug von Entgeltersatzleistungen neben dem Bezug von Erziehungsgeld ist möglich, sofern Bemessungsgrundlage für die Entgeltersatzleistungen eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden ist.

Unterhaltsansprüche werden durch die Gewährung von Erziehungsgeld nicht betroffen.

An wen kann man sich wenden?

Je nach Bundesland beraten Sie verschiedene Stellen in Fragen des Erziehungsgeldes:

in Schleswig - Holstein die Versorgungsämter

in Hamburg die Bezirksämter

in Niedersachsen die Gemeinde- und Kreisverwaltungen